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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DP Test - Training & Event GmbH / EUROPEANSPEEDCLUB 
Frankfurter Landstrasse 70
61440 Oberursel / Ts.

Europeanspeedclub ist eine Marke der DP Test, Training & Event GmbH

Reisebedingungen der DP Test, Training & Event GmbH

Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen oder Kataloghinweisen haben Vorrang.

1. Abschluss des Reisevertrages

Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsschluss. Sie erhalten gleichzeitig Ihren Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB, sofern eine Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt fällig ist (Flugreisen).
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot durch Erklärung uns gegenüber annehmen. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.

2. Zahlung

Mit Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder gegen Zahlung ausgehändigt.
Ihre Zahlungen vor Reiseantritt sind gem. § 651 k BGB abgesichert, weil Sie im Falle der Vorkasse mit der Reisebestätigung einen Reisepreissicherungsschein erhalten werden.

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.

4. Leistungsänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute oder Trainingsabläufe) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Reisenden zumutbar sind. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

5. Rücktritt durch den Reisegast

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen.

Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
-bei eigener Anreise
                bis 60 Tage vor Reisebeginn                                         25%
                ab 59. bis 15. Tag vor Reisebeginn                               50%
                ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn                                 75%
ab 6. Tag vor Reisebeginn                                                             90%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen  100%

- bei Flugreisen
                bis 60 Tage vor Reisebeginn                                          25%
                ab 59. bis 15. Tag vor Reisebeginn                                60%
                ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn                                  80%
                ab 6. Tag vor Reisebeginn                                             90%
                am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen     100%

Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

6. Umbuchungen, Ersatzperson

Sollen auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder  der Abflughäfen vorgenommen werden, so berechnen wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 35,-je Reisenden. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir von Ihnen für den entstehenden Mehraufwand EUR 35,- berechnen.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Ist in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, so können wir bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis, sofern bereits geleistet, unverzüglich zurück. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für

  1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;

  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und Instruktoren;

  3. die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;

  4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt

Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Haftung für Fremdleistungen

Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die wir auch ausdrücklich als solche bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

9. Mängelrüge

Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

10. Ausschlussfrist und Verjährung

Vertragliche Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Auf mögliche Hemmungstatbestände weisen wir hin. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.

11. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Witterungsbedingungen, politische Unruhen, Terrorismus, behördliche Auflagen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

12. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in der von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung stehenden Reiseausschreibung informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie doppelte Staatsbürgerschaft etc.. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.

13. Ausführende Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EG-VO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaft mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite www.lba.de  abrufbar.

14. Reiserücktrittskosten-Versicherung

Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung abzuschließen.

15. Allgemeine Bestimmungen

Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseveranstalters.

DP Test, Training & Event GmbH · Frankfurter Landstr. 70 · D-61440 Oberursel

 

Teilnahmebedingungen

1. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch den Veranstalter Einsicht in diese zu gewähren.

2. Auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr wird hingewiesen.

3. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Regeln der StVO missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.

4. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht den Anforderungen der StVZO entspricht, vom Kurs auszuschließen.

5. Bei Trainingsfahrten auf Rennstrecken besteht Helmpflicht, Anschnallpflicht und die Pflicht zur Einhaltung der Phonbestimmungen sowie der Streckenordnung. Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des Kurses auszuschließen.

6. Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren des Veranstalters im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder eine besten Rundenzeit dient. Die zur Verfügung gestellten Telemetrie-Geräte dienen der Ermittlung der optimalen Fahrlinie sowie der Brems- und Querbeschleunigungsdaten. Aufgrund der vorgegebenen Einstellung erfolgt mit ihnen keine Messung und Speicherung von Runden- oder Wegstreckenzeiten, weshalb eine Veränderung der Geräteeinstellungen durch den Teilnehmer untersagt ist.

7. Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot! Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z.B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom Kurs auszuschließen.

8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.

9. Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises, bzw. der Veranstalter behält seinen Anspruch auf den Reisepreis.

10. Der Veranstalter versichert jeden Teilnehmer mit einer Personenunfallversicherung. Die veranstaltende DP Event GmbH hat für die von ihr angebotenen Veranstaltungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, durch die Schadensfälle, die durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters und ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, abgedeckt sind.

11. Für Schäden eines Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Instruktoren beachtet hat.
Begleitpersonen nehmen auf eigens Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ohne vorherige Rücksprache mit der Veranstaltungsleitung ist nicht erlaubt.

12. Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. Der Veranstalter ist berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.